FAQs
Ihr möglichen Fragen ...
Weiterführende Informationen zu gängigen Begrifflichkeiten der Energiewirtschaft finden Sie in unserem Energie-ABC.
- Welche Aktionen kann ich im Online-Portal anstoßen?
- Wie kann ich mich im Online-Portal registrieren?
- Was versteht man unter Kundennummer (PIN), Rechnungseinheit und Zählernummer und wo finde ich diese?
- Kann ich auch den Zähler meiner Einspeiseanlage im Online-Portal registrieren und verwalten?
- Kann ich auch meinen Oberflächenwasservertrag im Online-Portal verwalten?
- Ich habe mehrere Kundennummern - kann ich alle unter einem Profil im Online-Portal verwalten?
- Was ist der Unterschied zwischen Lieferstelle und Rechnungsadresse und können diese voneinander abweichen?
- Wieso sind unter meiner Kundennummer zwei Wasserzähler geführt, obwohl mir nur ein Wasserzähler bekannt ist?
- Erhalte ich meine Abrechnung ausschließlich online?
- Welche Unterlagen benötige ich für meine Anmeldung?
- Was gibt es bei der Anmeldung zu beachten?
- Wer kümmert sich um die Kündigung meines/r aktuellen Vertrags/Verträge?
- Was passiert nach meiner Neuanmeldung bei den Stadtwerken Speyer?
- Welche Unterlagen benötige ich für meine Abmeldung?
- Wo, wann und wie häufig muss ich meinen Zählerstand mitteilen?
- Wie lese ich den Zähler meiner Erzeugungsanlage ab?
- Wie errechnen sich meine monatlichen Abschläge? Warum kann ich diese nur um maximal 10% senken?
- Kann ich das Online-Portal auch nach Vertragsende weiter nutzen?
Welche Aktionen kann ich im Online-Portal anstoßen?
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zählerstandsübermittlung können Sie im Online-Portal sämtliche Geschäfte Ihrer Ver- und Entsorgung rund um die Uhr erledigen. Zu den wichtigsten Funktionalitäten zählen:
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- An- und Abmeldung
- Abschlagsänderung
- Änderung Bankverbindung
- Rechnungsdownload
- Zählerstandsübermittlung
- Entsorgungsleistungen wie Sperrmüll-Anmeldung oder Sonderleerung
- Kundendatenänderung
Wie kann ich mich im Online-Portal registrieren?
Um das Online-Portal der Stadtwerke Speyer nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrer Kundennummer (PIN) und einer dazugehörigen Zählernummer, bzw. Ihrer Rechnungseinheit im Bereich Oberflächenwasser und Dienstleistungen, registrieren.
Sie können jede beliebige Zählernummer (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme) für die Registrierung nutzen.
Nach Eingabe der Kunden- und Zählernummer legen Sie Ihren persönlichen Benutzernamen fest, den Sie für alle zukünftigen Login-Vorgänge verwenden und geben Ihre gültige E-Mail-Adresse ein. Jegliche Kommunikation in Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Portals (Bestätigungsmails, Informationsmails etc.) wird über die hier hinterlegte E-Mail-Adresse stattfinden.
Nach Abschluss der Registrierung senden wir Ihnen ein Initialpasswort auf die hinterlegte E-Mail-Adresse zu, welches Sie zusammen mit Ihrem Benutzernamen für Ihren ersten Login verwenden müssen. (Achtung: Das Initialpasswort hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Passwort angefordert werden)
Beim ersten Login werden Sie aufgefordert, ein eigenes Passwort festzulegen. Da im Online-Portal sensible Kundendaten hinterlegt sind, muss Ihr Passwort bestimmten Kriterien entsprechen, um Ihre Daten schützen zu können:
Für alle zukünftigen Login-Vorgänge verwenden Sie nun Ihr eigenes Passwort, zusammen mit Ihrem Benutzernamen.
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Sie können jede beliebige Zählernummer (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme) für die Registrierung nutzen.
Nach Eingabe der Kunden- und Zählernummer legen Sie Ihren persönlichen Benutzernamen fest, den Sie für alle zukünftigen Login-Vorgänge verwenden und geben Ihre gültige E-Mail-Adresse ein. Jegliche Kommunikation in Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Portals (Bestätigungsmails, Informationsmails etc.) wird über die hier hinterlegte E-Mail-Adresse stattfinden.
Nach Abschluss der Registrierung senden wir Ihnen ein Initialpasswort auf die hinterlegte E-Mail-Adresse zu, welches Sie zusammen mit Ihrem Benutzernamen für Ihren ersten Login verwenden müssen. (Achtung: Das Initialpasswort hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Passwort angefordert werden)
Beim ersten Login werden Sie aufgefordert, ein eigenes Passwort festzulegen. Da im Online-Portal sensible Kundendaten hinterlegt sind, muss Ihr Passwort bestimmten Kriterien entsprechen, um Ihre Daten schützen zu können:
- Mindestlänge von 7 Zeichen
- Groß- und Kleinbuchstaben
- Sonderzeichen (!"§%&/()=?`)
- Optional: Ziffern
- Beispielpasswort: Test123%
Für alle zukünftigen Login-Vorgänge verwenden Sie nun Ihr eigenes Passwort, zusammen mit Ihrem Benutzernamen.
Was versteht man unter Kundennummer (PIN), Rechnungseinheit und Zählernummer und wo finde ich diese?
Unter Ihrer Kundennummer sind alle Daten zu Ihrer Person, zu Ihren Objekten und Verträgen erfasst.
Ihre persönliche Kundennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Anmeldebestätigung, Ihrer Verbrauchsabrechnung oder auch im Betreff von Informationsschreiben.
Die Rechnungseinheit bezieht sich auf eine spezielle Lieferstelle. Haben Sie mehrere Lieferstellen bei uns angemeldet, sind diese i. d. R. unter einer Kundennummer zusammengefasst, wobei jeder einzelnen Lieferstelle eine Rechnungseinheit zugewiesen wird. Auch die finden Sie rechts oben auf Ihrer Anmeldebestätigung, Ihrer Verbrauchsabrechnung oder im Betreff von Informationsschreiben.
Ihre Zählernummer finden Sie entweder auf Ihrer letzten Abrechnung...:
...oder am Zähler selbst:
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Ihre persönliche Kundennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Anmeldebestätigung, Ihrer Verbrauchsabrechnung oder auch im Betreff von Informationsschreiben.
Die Rechnungseinheit bezieht sich auf eine spezielle Lieferstelle. Haben Sie mehrere Lieferstellen bei uns angemeldet, sind diese i. d. R. unter einer Kundennummer zusammengefasst, wobei jeder einzelnen Lieferstelle eine Rechnungseinheit zugewiesen wird. Auch die finden Sie rechts oben auf Ihrer Anmeldebestätigung, Ihrer Verbrauchsabrechnung oder im Betreff von Informationsschreiben.
Ihre Zählernummer finden Sie entweder auf Ihrer letzten Abrechnung...:
...oder am Zähler selbst:
Kann ich auch den Zähler meiner Einspeiseanlage im Online-Portal registrieren und verwalten?
Aktuell ist es leider noch nicht möglich die Vertragsdaten Ihrer Einspeiseanlage im Online-Portal darzustellen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen diese Möglichkeit ebenfalls anzubieten, um Ihnen einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Ver- und Entsorgungssituation zu ermöglichen.
Achtung: Die Zählerstände Ihrer Einspeiseanlage können Sie uns bereits heute über unser Netzservice-Portal übermitteln.
Bei Fragen zur Jahresabrechnung Ihrer Photovoltaik- oder KWK-Anlage wenden Sie sich bitte an das Team EEG-Abrechnung:
Tel.: 06232/625-1555
Fax: 06232/625-48 4848
E-Mail: eeg-anlagen@stadtwerke-speyer.de
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Achtung: Die Zählerstände Ihrer Einspeiseanlage können Sie uns bereits heute über unser Netzservice-Portal übermitteln.
Bei Fragen zur Jahresabrechnung Ihrer Photovoltaik- oder KWK-Anlage wenden Sie sich bitte an das Team EEG-Abrechnung:
Tel.: 06232/625-1555
Fax: 06232/625-48 4848
E-Mail: eeg-anlagen@stadtwerke-speyer.de
Kann ich auch meinen Oberflächenwasservertrag im Online-Portal verwalten?
Auch Ihre Verträge zum Oberflächenwasser können Sie über das Online-Portal einsehen. Die Registrierung erfolgt hier nicht mit Kunden- und Zählernummer, sondern mit Kundennummer und Rechnungseinheit, da es im Bereich Oberflächenwasser keine Zähler gibt.
In der Eingabemaske für die Online-Registrierung müssen Sie hierzu lediglich das Kontrollkästchen „Oberflächenwasservertrag“ aktivieren, dann wird das Eingabefeld für die Zählernummer durch die Rechnungseinheit ersetzt.
Das Verwalten der Oberflächenwasserverträge sowie Änderungsmitteilungen sind nur eingeschränkt möglich, da es sich um einen städtischen, hoheitlichen Bereich handelt, bei dem Änderungen teilweise weitreichendere Auswirkungen (z.B. auf den Grundbucheintrag) haben können. Daher können einige Funktionen im Online-Portal für diese Verträge nicht genutzt werden.
Einfache Änderungen oder Ergänzungen (Kontaktdaten oder Bankverbindung) sowie das Einsehen der Vertragsdetails inkl. der Bescheide sind allerdings ohne weiteres möglich.
Bei allen Anliegen zum Thema Oberflächenwasser, die Sie nicht selbst über das Online-Portal erledigen können, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter:
Tel.: 06232/625-3500
Fax.: 06232/625-48-3500
E-Mail: oberflaechenwasser@stadtwerke-speyer.de
Sie können uns auch eine Kundenmitteilung direkt über das Online-Portal zukommen lassen.
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In der Eingabemaske für die Online-Registrierung müssen Sie hierzu lediglich das Kontrollkästchen „Oberflächenwasservertrag“ aktivieren, dann wird das Eingabefeld für die Zählernummer durch die Rechnungseinheit ersetzt.
Das Verwalten der Oberflächenwasserverträge sowie Änderungsmitteilungen sind nur eingeschränkt möglich, da es sich um einen städtischen, hoheitlichen Bereich handelt, bei dem Änderungen teilweise weitreichendere Auswirkungen (z.B. auf den Grundbucheintrag) haben können. Daher können einige Funktionen im Online-Portal für diese Verträge nicht genutzt werden.
Einfache Änderungen oder Ergänzungen (Kontaktdaten oder Bankverbindung) sowie das Einsehen der Vertragsdetails inkl. der Bescheide sind allerdings ohne weiteres möglich.
Bei allen Anliegen zum Thema Oberflächenwasser, die Sie nicht selbst über das Online-Portal erledigen können, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter:
Tel.: 06232/625-3500
Fax.: 06232/625-48-3500
E-Mail: oberflaechenwasser@stadtwerke-speyer.de
Sie können uns auch eine Kundenmitteilung direkt über das Online-Portal zukommen lassen.
Ich habe mehrere Kundennummern - kann ich alle unter einem Profil im Online-Portal verwalten?
Sie können alle Ihre Kundennummern unter einem Profil im Online-Portal verwalten. Hierzu registrieren Sie sich einmalig mit einer Kundennummer und einer dazugehörigen Zählernummer und legen Ihr Profil an. Anschließend können Sie im Kopfbereich unter Ihrem Namen und dem Menüpunkt „Kundennummer- und Benutzerkontoverwaltung“ weitere Kundennummern hinzufügen.
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Was ist der Unterschied zwischen Lieferstelle und Rechnungsadresse und können diese voneinander abweichen?
Die Lieferstelle kennzeichnet den Ort (Straße und Hausnummer), an welchem Ihr(e) Zähler eingebaut ist/sind oder Ihre Mülltonne steht und damit auch die Energielieferung oder Entsorgungsleistung erbracht wird. Die Rechnungsadresse hingegen ist die Postanschrift, an welche die Informationsschreiben, Rechnungen etc. gesendet werden.
Die beiden Anschriften können beispielsweise bei einem Mietobjekt voneinander abweichen. Die Vermieterin oder der Vermieter, der die Post von den Stadtwerken Speyer erhält, wohnt nicht immer zwangsläufig in dem vermieteten Objekt (der Lieferstelle).
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Die beiden Anschriften können beispielsweise bei einem Mietobjekt voneinander abweichen. Die Vermieterin oder der Vermieter, der die Post von den Stadtwerken Speyer erhält, wohnt nicht immer zwangsläufig in dem vermieteten Objekt (der Lieferstelle).
Wieso sind unter meiner Kundennummer zwei Wasserzähler geführt, obwohl mir nur ein Wasserzähler bekannt ist?
Ihr Wasserzähler wird Ihnen im Online-Portal doppelt angezeigt, da durch den Zähler einerseits die Frischwasser- als auch die Schmutzwassermenge ermittelt und abgerechnet wird.
Die abgerechnete Frischwassermenge entspricht genau dem gemessenen Verbrauch am Wasserzähler. Zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr werden im Normalfall 90% der Frischwassermenge zugrunde gelegt. In Einzelfällen kann die Berechnung der Schmutzwassermenge auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten abweichen (Gartenwasserabzugszähler oder Abwassergrube)
Dies wird durch die entsprechende Produktbezeichnung (Frischwasser, Schmutzwasser 90%) an verschiedenen Stellen verdeutlicht.
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Die abgerechnete Frischwassermenge entspricht genau dem gemessenen Verbrauch am Wasserzähler. Zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr werden im Normalfall 90% der Frischwassermenge zugrunde gelegt. In Einzelfällen kann die Berechnung der Schmutzwassermenge auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten abweichen (Gartenwasserabzugszähler oder Abwassergrube)
Dies wird durch die entsprechende Produktbezeichnung (Frischwasser, Schmutzwasser 90%) an verschiedenen Stellen verdeutlicht.
Erhalte ich meine Abrechnung ausschließlich online?
Nach erfolgreicher Registrierung in unserem Online-Portal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Abrechnungen online in der Kachel Rrechnung“ einzusehen und herunterzuladen. Standardmäßig erhalten Sie auch weiterhin Ihre Papierrechnung per Post – dadurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Durch Aktivierung des Kontrollkästchens „Online-Rechnung“ – ebenfalls in der Kachel „Rechnung“, erhalten Sie Ihre Abrechnung zukünftig ausschließlich online und nicht mehr per Post. Die Art der Rechnungsbereitstellung (ausschließlich online oder zusätzlich per Post) kann bei der Registrierung für jede Kundennummer separat ausgewählt werden – auch ein Mix aus Online-Bereitstellung und Papierrechnung ist natürlich möglich.
Aus Sicherheitsgründen werden Rechnungen nicht per E-Mail versendet. Bei Vorliegen einer neuen Rechnung im Online-Portal werden Sie per Mail darüber informiert. Über Ihren persönlichen Account können Sie die Rechnung einsehen und herunterladen.
Gewerbekunden bitte beachten: Die Online-Rechnung auch in ausgedruckter Form, kann nicht zur Vorlage für das Finanzamt verwendet werden. Hierfür ist der weitere Bezug der Papierrechnung zwingend erforderlich.
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Aus Sicherheitsgründen werden Rechnungen nicht per E-Mail versendet. Bei Vorliegen einer neuen Rechnung im Online-Portal werden Sie per Mail darüber informiert. Über Ihren persönlichen Account können Sie die Rechnung einsehen und herunterladen.
Gewerbekunden bitte beachten: Die Online-Rechnung auch in ausgedruckter Form, kann nicht zur Vorlage für das Finanzamt verwendet werden. Hierfür ist der weitere Bezug der Papierrechnung zwingend erforderlich.
Welche Unterlagen benötige ich für meine Anmeldung?
Wenn Sie sich neu bei uns anmelden möchten, benötigen Sie…
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- Lieferanschrift
- Zählernummer(n)
- den Namen des aktuellen Versorgers (nur bei Versorgerwechsel)
- Kundennummer beim aktuellen Versorger (nur bei Versorgerwechsel)
- Zählerstände (nur bei Neueinzug)
Was gibt es bei der Anmeldung zu beachten?
Bei der Anmeldung der Energiebelieferung kommen gesetzliche Fristen und regulierte Vorgaben zum Tragen, an die sich alle Marktpartner halten müssen. Dabei wird unterschieden zwischen…
… Neueinzug/Umzug:
Ein Neueinzug kann bis zu 6 Wochen rückwirkend angemeldet werden.
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug, inklusive Ihrer neuen Adresse, frühzeitig mit. Auch wenn Sie an der neuen Lieferstelle nicht weiter von den Stadtwerken Speyer beliefert werden, benötigen wir Ihre Verzugsadresse für die Erstellung und Zusendung Ihrer Endabrechnung.
… Versorgerwechsel:
Inklusive unserer internen Bearbeitungszeit beträgt die Vorlaufzeit beim Versorgerwechsel insgesamt drei Wochen. Versorgerwechsel können grundsätzlich nicht rückwirkend vorgenommen werden, sondern immer nur in die Zukunft. Der frühestmögliche Lieferbeginn bei einem Versorgerwechsel von Gesetzes wegen her beträgt 14 Tage (10 Werktage) in die Zukunft – ungeachtet der vertraglich vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Liefervertrages.
Im Rahmen des Anmeldeprozesses haben Sie die Möglichkeit zwischen einem festen Liefertermin oder dem „nächstmöglichen Liefertermin“ zu wählen. Der Vorteil bei der Auswahl des nächstmöglichen Liefertermins liegt darin, dass Ihre Anmeldung unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen vertraglichen Konditionen (Laufzeit und Kündigungsfrist) vorgenommen wird und die Belieferung nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit zum frühestmöglichen Termin aufgenommen werden kann.
Bei der Auswahl eines festen Liefertermins nehmen wir Ihre Anmeldung zu diesem Stichtag vor. Sollte die Anmeldung auf Grund der aktuellen vertraglichen Gegebenheiten zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich sein, kommt eine Belieferung durch die Stadtwerke Speyer ohne erneute Anmeldung mit korrigiertem Lieferbeginn nicht zustande. Die weitere Belieferung wird durch Ihren aktuellen Lieferanten weiterhin sichergestellt – Sie sind zu keiner Zeit ohne Energie.
Die Daten der Anmeldung werden sehr genau durch den aktuellen Lieferanten und den Netzbetreiber geprüft - Abweichungen werden nicht akzeptiert. Bitte achten Sie daher auf eine korrekte Eingabe der folgenden Daten:
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… Neueinzug/Umzug:
Ein Neueinzug kann bis zu 6 Wochen rückwirkend angemeldet werden.
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug, inklusive Ihrer neuen Adresse, frühzeitig mit. Auch wenn Sie an der neuen Lieferstelle nicht weiter von den Stadtwerken Speyer beliefert werden, benötigen wir Ihre Verzugsadresse für die Erstellung und Zusendung Ihrer Endabrechnung.
… Versorgerwechsel:
Inklusive unserer internen Bearbeitungszeit beträgt die Vorlaufzeit beim Versorgerwechsel insgesamt drei Wochen. Versorgerwechsel können grundsätzlich nicht rückwirkend vorgenommen werden, sondern immer nur in die Zukunft. Der frühestmögliche Lieferbeginn bei einem Versorgerwechsel von Gesetzes wegen her beträgt 14 Tage (10 Werktage) in die Zukunft – ungeachtet der vertraglich vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Liefervertrages.
Im Rahmen des Anmeldeprozesses haben Sie die Möglichkeit zwischen einem festen Liefertermin oder dem „nächstmöglichen Liefertermin“ zu wählen. Der Vorteil bei der Auswahl des nächstmöglichen Liefertermins liegt darin, dass Ihre Anmeldung unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen vertraglichen Konditionen (Laufzeit und Kündigungsfrist) vorgenommen wird und die Belieferung nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit zum frühestmöglichen Termin aufgenommen werden kann.
Bei der Auswahl eines festen Liefertermins nehmen wir Ihre Anmeldung zu diesem Stichtag vor. Sollte die Anmeldung auf Grund der aktuellen vertraglichen Gegebenheiten zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich sein, kommt eine Belieferung durch die Stadtwerke Speyer ohne erneute Anmeldung mit korrigiertem Lieferbeginn nicht zustande. Die weitere Belieferung wird durch Ihren aktuellen Lieferanten weiterhin sichergestellt – Sie sind zu keiner Zeit ohne Energie.
Die Daten der Anmeldung werden sehr genau durch den aktuellen Lieferanten und den Netzbetreiber geprüft - Abweichungen werden nicht akzeptiert. Bitte achten Sie daher auf eine korrekte Eingabe der folgenden Daten:
- aktueller Lieferant
- Vor- und Nachname(n) des/der Vertragspartner müssen so angegeben werden, wie sie auch beim aktuellen Lieferanten geführt sind
- richtige Zählernummer
- korrekte Bezeichnung der Lieferstelle
Wer kümmert sich um die Kündigung meines/r aktuellen Vertrags/Verträge?
Im Rahmen eines Versorgerwechsels übernehmen die Stadtwerke Speyer als neuer Lieferant auch die Kündigung Ihres bestehenden Liefervertrages.
Natürlich können Sie Ihren Liefervertrag auch selbst kündigen – bitte geben Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an.
Steht Ihnen auf Grund einer Preis- oder Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht zu, raten wir dazu, den bestehenden Liefervertrag unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der angekündigten Änderung selbst zu kündigen. Bitte geben Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an.
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Natürlich können Sie Ihren Liefervertrag auch selbst kündigen – bitte geben Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an.
Steht Ihnen auf Grund einer Preis- oder Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht zu, raten wir dazu, den bestehenden Liefervertrag unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der angekündigten Änderung selbst zu kündigen. Bitte geben Sie dies im Rahmen des Anmeldeprozesses an.
Was passiert nach meiner Neuanmeldung bei den Stadtwerken Speyer?
Direkt nach der Auftragserteilung über das Online-Portal erhalten Sie zunächst eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Ihre Anmeldung bei uns – egal ob Neueinzug oder Versorgerwechsel - übernehmen wir für Sie vollständig! Hier brauchen Sie also nicht aktiv zu werden. (s. auch Punkt „Was gibt es bei der Anmeldung zu beachten“) Nach Prüfung Ihrer Eingaben sowie der vollständigen Bearbeitung Ihres Anliegens senden wir Ihnen eine abschließende Information per E-Mail zu. Selbstverständlich halten wir Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung auf dem Laufenden.
Im Zuge Ihrer Anmeldung im Online-Portal legen Sie direkt einen Benutzernamen für Ihren persönlichen Portalzugang fest. Nach der Auftragserteilung senden wir Ihnen ein einmaliges Initialpasswort an die angegebene E-Mail-Adresse zu. (s. auch Punkt „Wie kann ich mich im Online-Portal registrieren“)
In Ihrem persönlichen Profil können Sie den Status der Bearbeitung Ihrer Anmeldung verfolgen. Bis zur abschließenden Anmeldebestätigung steht Ihnen das Online-Portal nur in eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung. Erst nach Belieferungsbestätigung können Sie alle Funktionen des Online-Portals nutzen.
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Im Zuge Ihrer Anmeldung im Online-Portal legen Sie direkt einen Benutzernamen für Ihren persönlichen Portalzugang fest. Nach der Auftragserteilung senden wir Ihnen ein einmaliges Initialpasswort an die angegebene E-Mail-Adresse zu. (s. auch Punkt „Wie kann ich mich im Online-Portal registrieren“)
In Ihrem persönlichen Profil können Sie den Status der Bearbeitung Ihrer Anmeldung verfolgen. Bis zur abschließenden Anmeldebestätigung steht Ihnen das Online-Portal nur in eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung. Erst nach Belieferungsbestätigung können Sie alle Funktionen des Online-Portals nutzen.
Welche Unterlagen benötige ich für meine Abmeldung?
Zählerstände werden zum Ein- und Auszug sowie jährlich zur Abrechnung benötigt. Sie werden von den Stadtwerken Speyer rechtzeitig zur Zählerstandsübermittlung aufgefordert - bspw. durch Zusendung einer Ablesekarte oder einer Ableseaufforderung per E-Mail im Rahmen der Jahresabrechnung. Nicht alle Zähler sind unseren Kundinnen und Kunden selbst ohne weiteres zugänglich. In diesen Fällen werden die Zähler durch die Hausverwaltung oder dem Personal der Stadtwerke Speyer abgelesen. Darüber hinaus sind Zählerstandsmitteilung beim Tarifwechsel oder bei einer Preisanpassung möglich, aber nicht verpflichtend. In den beiden letztgenannten Fällen erfolgt keine Aufforderung zur Ablesung.
Unser Online-Portal ist Ihnen für die Übermittlung Ihrer Zählerstände natürlich eine große Hilfe. Ihre Zählerstände können Sie online eintragen und abschicken – ein zusätzliches Zurücksenden der Ablesekarte ist damit nicht mehr erforderlich. Bitte haben Um Ihre Abmeldung bearbeiten zu können benötigen wir folgende Informationen:
Sie können Ihre Abmeldung direkt über unser Online-Portal vornehmen. (Login erforderlich) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Abmeldungen nicht telefonisch entgegengenommen werden können.
Abmeldungen sind maximal 6 Wochen rückwirkend möglich.
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Unser Online-Portal ist Ihnen für die Übermittlung Ihrer Zählerstände natürlich eine große Hilfe. Ihre Zählerstände können Sie online eintragen und abschicken – ein zusätzliches Zurücksenden der Ablesekarte ist damit nicht mehr erforderlich. Bitte haben Um Ihre Abmeldung bearbeiten zu können benötigen wir folgende Informationen:
- Auszugsdatum
- Zählerstand zum Auszug
- Verzugsadresse
- ggfls. abweichende Bankverbindung
Sie können Ihre Abmeldung direkt über unser Online-Portal vornehmen. (Login erforderlich) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Abmeldungen nicht telefonisch entgegengenommen werden können.
Abmeldungen sind maximal 6 Wochen rückwirkend möglich.
Wo, wann und wie häufig muss ich meinen Zählerstand mitteilen?
Zählerstände werden zum Ein- und Auszug sowie jährlich zur Abrechnung benötigt. Sie werden von den Stadtwerken Speyer rechtzeitig zur Zählerstandsübermittlung aufgefordert - bspw. durch Zusendung einer Ablesekarte oder einer Ableseaufforderung per E-Mail im Rahmen der Jahresabrechnung. Nicht alle Zähler sind unseren Kundinnen und Kunden selbst ohne weiteres zugänglich. In diesen Fällen werden die Zähler durch die Hausverwaltung oder dem Personal der Stadtwerke Speyer abgelesen. Darüber hinaus sind Zählerstandsmitteilung beim Tarifwechsel oder bei einer Preisanpassung möglich, aber nicht verpflichtend. In den beiden letztgenannten Fällen erfolgt keine Aufforderung zur Ablesung.
Unser Online-Portal ist Ihnen für die Übermittlung Ihrer Zählerstände natürlich eine große Hilfe. Ihre Zählerstände können online direkt eintragen und abschicken – ein zusätzliches Zurücksenden der Ablesekarte ist damit nicht mehr erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Zählerstände aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht telefonisch entgegengenommen werden können.
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Zählerstandsmitteilung:
Trotz größter Sorgfalt bei der Ablesung und Übermittlung der Zählerstände hat unser Team der Verbrauchsabrechnung ab und an Rückfragen zu den mitgeteilten Ständen. In diesem Fall ist es für uns hilfreich, Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu kennen. Bitte prüfen Sie daher in Ihrem persönlichen Account, ob eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eingetragen ist und ergänzen Sie diese gegebenenfalls (Login erforderlich).
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Unser Online-Portal ist Ihnen für die Übermittlung Ihrer Zählerstände natürlich eine große Hilfe. Ihre Zählerstände können online direkt eintragen und abschicken – ein zusätzliches Zurücksenden der Ablesekarte ist damit nicht mehr erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Zählerstände aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht telefonisch entgegengenommen werden können.
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Zählerstandsmitteilung:
- Prüfen Sie die Zählernummer genau.
- Die Position der Zählernummer kann, je nach Zählertyp, variieren.
- Im Feld Ablesedatum bitte den Tag angeben, an dem Sie abgelesen haben.
- Lesen Sie den Zählerstand ab und tragen den Wert in die entsprechende Zeile ein.
- Nachkommastellen müssen nicht eingegeben werden.
- Prüfen Sie den Wert nochmals. (Achten Sie z. B. auf Zahlendreher)
Trotz größter Sorgfalt bei der Ablesung und Übermittlung der Zählerstände hat unser Team der Verbrauchsabrechnung ab und an Rückfragen zu den mitgeteilten Ständen. In diesem Fall ist es für uns hilfreich, Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu kennen. Bitte prüfen Sie daher in Ihrem persönlichen Account, ob eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eingetragen ist und ergänzen Sie diese gegebenenfalls (Login erforderlich).
Wie lese ich den Zähler meiner Erzeugungsanlage ab?
Mit dem Zähler Ihrer Erzeugungsanlage werden zwei Energiemengen gemessen, die durch zwei unterschiedliche Kennzahlen, sog. OBIS-Codes, gekennzeichnet sind. Daraus ergeben sich der
Auf dem Display Ihres Zählers werden die angezeigten Kennzahlen die dazugehörigen Zählerstände immer abwechselnd angezeigt. Bitte achten Sie bei der Zählerstandsmitteilung darauf, dass Sie den richtigen Stand mit der richtigen Kennzahl eingeben.
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- Bezugszählerstand Ihrer Anlage = OBIS-Code 1.8.0
- Einspeisezählerstand Ihrer Anlage = OBIS-Code 2.8.0
Auf dem Display Ihres Zählers werden die angezeigten Kennzahlen die dazugehörigen Zählerstände immer abwechselnd angezeigt. Bitte achten Sie bei der Zählerstandsmitteilung darauf, dass Sie den richtigen Stand mit der richtigen Kennzahl eingeben.
Wie errechnen sich meine monatlichen Abschläge? Warum kann ich diese nur um maximal 10% senken?
Unter Abschlagszahlungen versteht man Teilzahlungen auf die jährlichen Energiekosten. Diese werden bei den Stadtwerken Speyer monatlich, rückwirkend für die Energielieferung des vorhergehenden Monats geleistet. Die Ermittlung der monatlichen Abschläge ist von vielen Parametern abhängig, wie beispielsweise:
Ihr monatlicher Abschlag wird mit jeder Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis der zuvor genannten Parameter für die zukünftige Abrechnungsperiode neu ermittelt und angepasst. Die Stadtwerke Speyer fordern für ein Jahr maximal elf Abschläge - im zwölften Monat erfolgt die Abrechnung, bei der die geleisteten Abschläge gegen die tatsächlich angefallenen Energiekosten aufgerechnet werden. Hieraus entsteht eine Gutschrift oder ein Nachzahlungsbetrag.
Sinn und Zweck der unterjährigen Abschlagszahlungen ist die gleichmäßige Verteilung der individuellen, tatsächlich anfallenden Energiekosten über das gesamte Jahr. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung für unsere Kundinnen und Kunden kalkulier- und planbar.
Eine Senkung der monatlichen Abschläge um mehr als 10% ist aus vorgenannten Gründen in der Regel nicht möglich. Sollten bei Ihnen Umstände eingetreten sein, welche eine größere Senkung der Energiekosten zur Folge haben (z. B. Auszug von Personen im Haushalt, Wohnungsleerstand, Energieeinsparmaßnahmen), dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wir ermitteln Ihnen gerne Ihre zukünftigen Kosten und Abschläge.
Tel.: 06232/625-3200
E-Mail: abrechnung@stadtwerke-speyer.de
Achtung: Ein Produktwechsel zieht nicht automatisch eine Anpassung des monatlichen Abschlages nach sich.
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- Vorjahresverbrauch
- Abrechnungszeitraum sowie Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung
- zukünftige Preisentwicklungen
- im Bereich Erdgas zusätzlich: Temperatur, Wetter
Ihr monatlicher Abschlag wird mit jeder Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis der zuvor genannten Parameter für die zukünftige Abrechnungsperiode neu ermittelt und angepasst. Die Stadtwerke Speyer fordern für ein Jahr maximal elf Abschläge - im zwölften Monat erfolgt die Abrechnung, bei der die geleisteten Abschläge gegen die tatsächlich angefallenen Energiekosten aufgerechnet werden. Hieraus entsteht eine Gutschrift oder ein Nachzahlungsbetrag.
Sinn und Zweck der unterjährigen Abschlagszahlungen ist die gleichmäßige Verteilung der individuellen, tatsächlich anfallenden Energiekosten über das gesamte Jahr. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung für unsere Kundinnen und Kunden kalkulier- und planbar.
Eine Senkung der monatlichen Abschläge um mehr als 10% ist aus vorgenannten Gründen in der Regel nicht möglich. Sollten bei Ihnen Umstände eingetreten sein, welche eine größere Senkung der Energiekosten zur Folge haben (z. B. Auszug von Personen im Haushalt, Wohnungsleerstand, Energieeinsparmaßnahmen), dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wir ermitteln Ihnen gerne Ihre zukünftigen Kosten und Abschläge.
Tel.: 06232/625-3200
E-Mail: abrechnung@stadtwerke-speyer.de
Achtung: Ein Produktwechsel zieht nicht automatisch eine Anpassung des monatlichen Abschlages nach sich.
Kann ich das Online-Portal auch nach Vertragsende weiter nutzen?
Selbstverständlich steht Ihnen Ihr persönlicher Account auch nach Vertragsende weiterhin zur Verfügung.
Sofern nur noch inaktive Verträge bestehen, werden viele Funktionen des Portals nicht mehr benötigt und sind natürlich auch nicht mehr nutzbar wie beispielsweise die Zählerstandsmitteilung, die Abschlagsänderung oder der Produktwechsel.
Manche Funktionen stehen Ihnen aber auch nach Vertragsbeendigung weiter zur Verfügung, dazu gehören beispielsweise der Rechnungsdownload, Zahlungsverkehr im Kundenkonto die Verwaltung Ihrer Kunden- und Rechnungsdaten oder der Tarifrechner. Auch Ihre historischen Verbrauchsdaten können Sie weiterhin einsehen.
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Sofern nur noch inaktive Verträge bestehen, werden viele Funktionen des Portals nicht mehr benötigt und sind natürlich auch nicht mehr nutzbar wie beispielsweise die Zählerstandsmitteilung, die Abschlagsänderung oder der Produktwechsel.
Manche Funktionen stehen Ihnen aber auch nach Vertragsbeendigung weiter zur Verfügung, dazu gehören beispielsweise der Rechnungsdownload, Zahlungsverkehr im Kundenkonto die Verwaltung Ihrer Kunden- und Rechnungsdaten oder der Tarifrechner. Auch Ihre historischen Verbrauchsdaten können Sie weiterhin einsehen.